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< Wasserkraft ist unverzichtbar für Klima- und Artenschutz
10.12.2020 11:55 Alter: 3 yrs

Zweck des Gesetzes verfehlt

Bis Ende Juni kommenden Jahres muss Deutschland die europäische Erneuerbare Energien-Richtlinie RED II im Bundesrecht umsetzen. Ein Punkt sind die Treibhausgaseinsparungen im deutschen Kraftstoffmix, die mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) festgelegt werden. Biogas- Unternehmen fordern die engagierte Weiterentwicklung der THG-Quote, wie Jens Albartus, Geschäftsführer der WELTEC BIOPOWER GmbH mit seiner Wortmeldung unterstreicht.


Jens Albartus, Geschäftsführer, WELTEC BIOPOWER GmbH Foto: WELTEC

Die im Jahr 2007 (zunächst als energetische Biokraftstoffquote) eingeführte Quotenregelung dient in ihrer heutigen Ausrichtung als Treibhausgasminderungsquote vor allem der Reduzierung schädlicher Treibhausgase in der Atmosphäre. Die unternehmensbezogene Quotenverpflichtung orientiert sich daran, in welchem Maß Unternehmen Treibhausgasemissionen durch die von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe verursacht haben.

Seit 2015 erfolgt die Förderung von erneuerbaren Energien im Verkehr durch eine Treibhausgasminderungs- Quote, sie löste die zunächst seit 2007 verpflichtende Biokraftstoffquote ab. Mit der THG-Quote sind Unternehmen, die Kraftstoff in Verkehr bringen, verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihres gesamten in Verkehr gebrachten Kraftstoffes um einen bestimmten Prozentsatz zu senken, indem sie u. a. erneuerbare Energieerzeugnisse in Verkehr bringen.

Der Entwurf des Bundesumweltministeriums (BMU) zur künftigen Dekarbonisierung der Antriebsenergie im Verkehr erfüllt in keiner Weise die Erwartungen der Biokraftstoff- Produzenten. Denn der „Entwurf zur Umsetzung der europäischen Erneuerbare Energien-Richtlinie RED II im Bundesrecht“ weist erhebliche Schwächen auf und wird so kaum zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele im Verkehrssektor beitragen. Das BMU bremst das Potential von Biokraftstoffen schlichtweg weiter aus, die Klimaschutzziele sind damit in weite Ferne gerückt.

THG-Quote ist nicht verhandelbar

Das Ministerium will die THG-Quote für eine halbe Dekade einfrieren und dann um lapidare 1,25 Prozent erhöhen. Das bewerten wir als eine massive Verfehlung des eigentlichen Zwecks des Gesetzes. So soll die THG-Quote bis 2025 bei aktuell geltenden 6 Prozent bestehen bleiben und 2026 auf gerade einmal 7,25 Prozent steigen. Unsere Branche aber fordert eine engagierte, aber durchaus realistische Weiterentwicklung der THG-Quote bereits ab 2021, damit im Jahr 2030 die für den Klimaschut notwendigen 20 Prozent Anteil an Erneuerbaren im Verkehr erreicht werden. Es reicht nicht aus, dass Deutschland auf einem europäischen Mindestziel von 14 Prozent im Jahr 2030 verharrt und dieses womöglich nicht mal erreicht, wenn man die Erderwärmung und weitere Folgen wirklich stoppen will.

E- Mobilität alleiniger Heilsbringer für Klimaschutz?

Insgesamt gewinnt man den Eindruck, so die Meinung aus Branchenunternehmen, dass das BMU als alleinigen Heilsbringer die E-Mobilität weiter pusht und alle weiteren Alternativen auch aus der Biogasbranche gezielt ausschlägt.

Ein solches Vorgehen steht aus unserer Sicht im diametralen Gegensatz zum Ansatz der Bundesregierung, die durchaus an einer ambitionierten Umsetzung der Quote interessiert ist, was allein die Wasserstoffstrategie zeigt. Viel wichtiger als eine „Monopolisierung“ der E-Mobilität ist es jedoch, alle verfügbaren Optionen zu betrachten und eine möglichst breite Strategie zur Umsetzung der Herkulesaufgabe Klimawandel zu wählen und sich nicht von vornherein auf eine Richtung zu beschränken.

Als Unternehmen der Biogasbranche können wir zuverlässig die Machbarkeit unserer Forderungen einschätzen. Letztendlich geht es um das Fortbestehen einer großen Branche mit rund 47.000 Arbeitsplätzen in Deutschland. Auch deshalb fordern wir von der Politik eine engagierte Weiterentwicklung der THG-Quote.

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