Nachricht

< AgNes-Zwischenstand: Netzentgelte zwischen Finanzierung und Anreiz
16.07.2026 16:52 Alter: 1 day

Neuer Regulierungsrahmen muss Kapital mobilisieren

“Die energierechtliche Regulierung befindet sich an einem entscheidenden Wendepunkt.”


Prof. Dr. Christian Theobald, Rechtsanwalt und Partner BBH

Die 20. Regulierungskonferenz des AK REGTP der BBH-Gruppe unter dem Leitmotiv „Gegenwart und Zukunft der Regulierung“ brachte am 19. Mai 2026 in Berlin einmal mehr 300 maßgebliche Akteure der Energie- und Netzwirtschaft, der Regulierungsbehörden und Rechtsprechung zusammen. Eine Rückblende für die Leser von THEMEN!Magazin vom Vorsitzenden der Konferenz, Prof. Dr. Christian Theobald, Rechtsanwalt und Partner BBH.

Das Konferenzjubiläum markierte nicht nur eine seit 2004 etablierte Plattform des fachlichen Austauschs, sondern fiel zugleich in eine Phase grundlegender Neujustierung des regulatorischen Ordnungsrahmens und den damit einhergehenden stetig mehr und vor allem komplexer werdenden Herausforderungen für die Netzbetreiber. Im Zentrum stand die aktuelle Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik; Auslöser – wir erinnern uns, war die legendäre Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 02.09.2021, wonach das bisherige bundesdeutsche Regime der normierend-administrativen Regulierung europarechtswidrig sein soll. Bei der Gelegenheit soll zugleich die Energiewende vorangetrieben werden. Die drei „D“s: Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung sind Gebote der Stunde.

Der regulatorische Anpassungsprozess

Die Diskussion von und mit Stefan Albrecht, Referatsleiter Netzentgelte Elektrizität der Bundesnetzagentur, Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU, Anne-Christin Frister, Vorsitzende Richterin des Kartellsenats des OLG Düsseldorf, Thomas Straßer, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater bei BBH, sowie Axel Kafka, Rechtsanwalt bei BBH, machte deutlich, dass der regulatorische Anpassungsprozess – insbesondere im Rahmen des NEST-Verfahrens – nicht nur technisch komplex, sondern auch rechtlich und ökonomisch hochgradig anspruchsvoll ist.

Aus Sicht der Regulierung wurde die Notwendigkeit deutlich, Kosten künftig stärker verursachungsgerecht zuzuordnen und gleichzeitig den gestiegenen Investitionsbedarfen Rechnung zu tragen. Demgegenüber verwiesen Vertreter der kommunalen Unternehmen auf die wachsende Unsicherheit infolge sich dynamisch verändernder Rahmenbedingungen sowie auf strukturelle Risiken für die Finanzierungsfähigkeit der Netzinfrastruktur. Ihre Forderungen richteten sich u.a. gegen ein überkomplexes Entgeltsystem, für einen Bürokratieabbau, für die Stärkung einer „TOTEX-orientierten Regulierung“. Zusammenfassend ist die Ertragskraft der Netzbetreiber zentral, um den zweifellos steigenden Investitionsbedarf wirtschaftlich treffend abzubilden.

Diktum mit prägender Wirkung

Gerade in dieser Gemengelage entfaltet das in der Überschrift zitierte Diktum von Thomas Straßer seine prägende Wirkung: Die Energiewende wird sich regulatorisch nur dann erfolgreich gestalten lassen, wenn der Ordnungsrahmen nicht in erster Linie restriktiv wirkt, sondern hinreichende Anreize zur Mobilisierung privaten und öffentlichen Kapitals setzt. Die vielfach diskutierte Frage der Eigenkapitalverzinsung ist dabei lediglich ein Baustein eines umfassenderen Systems aus Effizienzvor-gaben, Investitionsbedingungen und planerischer Sicherheit.

Die Konferenz zeigte insofern, dass die Diskussion um die „richtige“ Regulierung nicht als Nullsummenspiel zwischen Kostenkontrolle und Investitionsförderung verstanden werden kann, sondern als Balanceakt, der unterschiedliche Zielsetzungen integrieren muss.
Zugleich müssen auch die weiteren Infrastrukturbereiche wie Wärme, Wasser und Abwasser mitgedacht werden. Die kommunale Intrastrukturfrage endet eben gerade nicht beim EnWG, vielmehr ist sie eine Portfolio- und nicht etwa nur eine Stromnetzfrage. Unterstrichen wurde die Vielschichtigkeit dieser Frage auch durch den gleichermaßen plakativ und wissenschaftlich fundierten Vortrag von Frau Prof. Dr. Dr. Tanja Kneiske vom Fraunhofer Institut mit einem sehr eindringlichen „Blick in die Glaskugel“.

Neue Studie „Verteilnetzbetreiber 2045“

Insofern fügte sich die nachmittägliche Vorstellung und Diskussion der neuen und von Peter Bergmann, Vorstand der BBH Consulting AG, erstellten/begleiteten BBH-Studie „Verteilnetzbetreiber 2045“ nahtlos in diesen Kontext ein. Gemeinsam mit Stefanie Nadja Höfs, Prokuristin Hamburger Energienetze GmbH, Hannes Sauter, Partner Counsel BBH Consulting AG, Susanne Treptow, Geschäftsführerin Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH, und Volker Wiegand, Geschäftsführer AllgäuNetz GmbH & Co. KG wurden die umfänglichen aktuellen und künftigen Problemstellungen praxisnah verbildlicht.
Deutlich wurde, dass die Branche auch diese Herausforderungen aktiv annimmt. Trotz erheblicher Investitionserfordernisse und wachsender Komplexität besteht ein grundsätzlich zuversichtlicher Blick auf die eigene Handlungsfähigkeit. Voraussetzungen hierfür sind jedoch verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen, klare Zielbilder sowie erhebliche Anstrengungen im Bereich der Organisationsentwicklung und Fachkräftequalifizierung. Die Studie ist übrigens abrufbar/erhältlich unter www.akregtp.de

Regulierung am Wendepunkt

In der Gesamtschau bestätigte die Jubiläumskonferenz eindrucksvoll, dass sich die energierechtliche Regulierung an einem entscheidenden Wendepunkt befindet. Die Transformation der Energieversorgung verlangt nach einem Regulierungsrahmen, der über die klassische Kostenkontrolle hinausgeht und die Finanzierung der Infrastruktur als integralen Bestandteil begreift. Das Leitmotiv einer „kapitalmobilisierenden Regulierung“ dürfte daher über den Konferenztag hinaus prägend für die weiteren Diskussionen bleiben.

www.die-bbh-gruppe.de
www.bbh-blog.de

„Gerade der Liquiditätsaspekt ist zentral, weil er oft unterschätzt wird: Ein Modell kann regulatorisch auskömmlich wirken, aber in der Unternehmensfinanzierung dennoch Druck erzeugen.“

- Thomas Straßer Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Partner BBH