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16.07.2026 15:45 Alter: 1 day

MITNETZ STROM installiert 100.000tes intelligentes Messsystem

“Smart Meter verbessern die Steuerungsmöglichkeiten für Netzbetreiber, was die Versorgungssicherheit für alle Stromkunden stärkt.”


Tobias Sauer, Leiter Mess- und Zähldienste bei MITNETZ STROM

Smart Meter sind eine wichtige digitale Grundlage der Energiewende. Bis zum Jahr 2030 müssen die vorgegebenen Rollout-Quoten vollständig erfüllt sein. Bei MITNETZ STROM liegt die Einbauquote deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Die gesetzliche Mindestquote von 20 Prozent für den Pflichteinbau bis Anfang 2026 wurde deutlich übertroffen, informiert Tobias Sauer, Leiter Mess- und Zähldienste.

Im vierten Quartal 2025 erreichte die Ausstattungsquote bei MITNETZ STROM 31,1 Prozent, während der Bundesdurchschnitt bei 23,3 Prozent lag. Unter Berücksichtigung der optionalen Einbauten erreichte MITNETZ STROM eine Quote von 46,6 Prozent und belegt damit Platz drei unter den größten deutschen Verteilnetzbetreibern.

Smart Meter – digitale Grundlage der Energiewende

Ein intelligentes Messsystem ("Smart Meter") besteht aus einem digitalen Stromzähler und dem Smart- Meter-Gateway, einer Kommunikationseinheit. Damit können Haushalte und Unternehmen ihren Stromverbrauch oder auch die Einspeisung ihres selbst erzeugten Stroms überwachen. Smart Meter ermöglichen auch, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen und steuerbare Verbraucher wie Elektroautos oder Wärmepumpen effizient in das Stromnetz integriert werden. Verbessert werden auch die Steuerungsmöglichkeiten für Netzbetreiber, was die Versorgungssicherheit für alle Stromkunden stärkt.

Der Gesetzgeber regelt, für wen der Einbau von Intelligenten Messsystemen verpflichtend ist: Bei Haushalten und Gewerbe betrifft dies einen jährlichen Stromverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 Kilowattstunden (kWh), während unter 6.000 kWh standardmäßig eine moderne Messeinrichtung ohne Datenübertragung eingebaut wird. Für Erzeugungsanlagen wie Photovoltaikanlagen besteht die Pflicht ab einer Leistung von mehr als 7 kW bis 25 kW, wobei die jährlichen Betriebskosten je nach Leistung gestaffelt zwischen 50 und 140 Euro gedeckelt sind.

Modernisierung der Prozesse

Hinter dem Erreichen unserer Ausstattungsquote steht eine umfassende Modernisierung der Prozesse seit dem Start des Rollouts im Jahr 2020. Da es sich bei den intelligenten Messsystemen um eine völlig neue Technologie handelt, mussten wir uns zunächst intensiv damit vertraut machen. Inzwischen haben wir unsere Montageprozesse verfeinert.
Während der Einbau in neuen Gebäuden mit modernen Zählerschränken reibungslos verläuft, stellen alte Immobilien aber weiter eine Herausforderung dar. Denn wenn sich der Zähler tief unten zwischen dicken Mauern im Keller befindet, ist das System aufgrund der dicken Wände für das datengeschützte, eigene Funknetz manchmal schwer erreichbar. Aber auch dafür finden wir inzwischen gute Lösungen.

Der Austausch der Zähler erfolgt kostenfrei nach dem Turnusplan von MITNETZ STROM oder kundengetrieben, etwa bei der Neuinstallation einer Solaranlage. Kunden werden drei Monate vorab schriftlich informiert. Die jährlichen Gebühren für Einbau, Betrieb und Wartung sind gesetzlich reguliert. Konkret beträgt die Preisobergrenze bei einem Jahresverbrauch bis 6.000 kWh maximal 30 Euro, bis 10.000 kWh höchstens 40 Euro und bis 20.000 kWh maximal 50 Euro pro Jahr. Für Verbraucher mit einer Wärmepumpe oder einer Photovoltaikanlage bis 15 kW gilt ebenfalls ein jährlicher Deckel von maximal 50 Euro, in dem sämtliche Wartungsleistungen bereits enthalten sind.

www.mitnetz-strom.de