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KWKG-Eckpunkte: VKU fordert Nachbesserungen
„Das neue KWKG sollte bereits zum Jahresbeginn 2027 in Kraft treten.“
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die lange erwarteten Eckpunkte für die Reform des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) vorgelegt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Vorschläge als ein wichtiges Signal für Investitionssicherheit, Versorgungssicherheit und die Wärmewende. Allerdings ist Nachbesserung bei den Investitionsbedingungen geboten, wie VKUHauptgeschäftsführer Ingbert Liebing aktuell in seiner Wortmeldung unterstreicht.
Mit dem KWKG wird der Instrumentenkasten für Versorgungssicherheit vervollständigt und die weiterhin zentrale Rolle der KWK auch in einem weitgehend auf Erneuerbaren Energien basierenden, zukünftigen Energiesystem ausdrücklich anerkannt. Zudem wird die Erfolgsgeschichte des KWKG als Infrastrukturgesetz fortgeschrieben, in dem KWKAnlagen, Wärmenetze und Speicher integriert gefördert werden.
Förderinstrument muss Wirkung entfalten
Die geplante Verlängerung der Förderung bis 2035 begrüßt der VKU als Schritt in die richtige Richtung. Sinnvoller ist es jedoch, bis mindestens 2038 zu verlängern, damit das Auslaufen der Förderung mit dem geplanten Kohleausstieg zusammenfällt. Nur so kann das Förderinstrument die beabsichtige Wirkung zur Stärkung der Versorgungssicherheit auch wirklich leisten. Und um eine Förderlücke zu vermeiden, sollte das neue KWKG bereits zum Jahresbeginn 2027 in Kraft treten.
Auch sollte die Förderung stärker auf die ersten Betriebsjahre konzentriert werden. Das vorgesehene Stauchungsmodell bewerten wir im Grundsatz positiv: Kürzere Förderzeiträume bei höheren Fördersätzen passen zur künftigen Rolle von KWKAnlagen. Sie werden ein erneuerbares Energiesystem flexibel absichern und deshalb seltener laufen.
Die Details sind wichtig
Für die Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs kommt es nach unserer Ansicht auf die Details an. Die Förderung muss den gestiegenen Investitionskosten und den zusätzlichen Anforderungen eines flexiblen Anlagenbetriebs Rechnung tragen. Denn die Kostensteigerungen beim Anlagenbau werden bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Die stärkere Ausrichtung der Förderung an Marktpreissignalen ist grundsätzlich nachvollziehbar. Sie darf jedoch nicht zulasten der Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen gehen.
Bestehende Anlagen nicht ausklammern
Besonderes Augenmerk ist aus Sicht des VKU auf die Modernisierung bestehender KWK-Anlagen zu legen. Diese stehen bereits unter wirtschaftlichem Druck. Dazu tragen der Wegfall vermiedener Netznutzungsentgelte sowie drohende, zusätzliche Belastungen aus der AgNes-Reform bei. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Modernisierungen müssen tragfähig sein. Wir empfehlen, die vorgesehene neue Systematik kritisch auf ihre Praxistauglichkeit und Anreizwirkung zu überprüfen.
Positive Wertung
Positiv bewertet der VKU auch die geplanten Regelungen zur Wasserstofffähigkeit von nach dem KWKG geförderten Anlagen. Wird damit doch ein langjähriges Hemmnis abgebaut und das KWKG an bestehende Regelungen des StromVKG angeglichen. Wir begrüßen auch, dass Wärmespeicher und Wärmenetze weiterhin förderfähig bleiben.
Für eine erfolgreiche KWKG-Novelle sehen wir als VKU aber hier weiteren Handlungsbedarf. Und verweisen auf entsprechende Vorschläge und Empfehlungen im Evaluierungsbericht der Verbände VKU und AGFW.
Weitere Informationen unter: www.vku.de



