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„Industriebeschleunigungsgesetz“ der EU: Mehr Motor oder doch Bremse?
„Beim IAA sollte das Hauptaugenmerk darauf liegen, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern, Bürokratie abzubauen und Investitionen zu erleichtern – statt sie durch neue Hürden zu bremsen.“
Mit dem Anfang März vorgestellten Industriebeschleunigungsgesetz („Industrial Accelerator Act“, IAA) will die EU-Kommission die industrielle Wertschöpfung in Europa stärken und den Anteil der verarbeitenden Industrie bis 2035 auf mindestens 20 Prozent steigern. Nach einem ersten Blick in das Dokument dazu eine Anmerkung von unserem Partner Dr. Helfried Schmidt, Vorstand der Oskar-Patzelt-Stiftung für den Mittelstand.
Um das Ziel des IAA zu erreichen, soll die Nachfrage nach CO₂-armen, in Europa hergestellten Industrieprodukten und Netto-Null-Technologien angekurbelt werden – etwa durch Vorgaben für öffentliche Aufträge und Förderungen. Gleichzeitig sollen ausländische Investitionen in Europa, die 100 Millionen Euro übersteigen, an Prüf- und Joint-Venture- Regeln geknüpft werden.
Das soll gelten, wenn diese Investitionen aus Staaten stammen, die über mehr als 40 Prozent der weltweiten Produktionskapazitäten für Elektrofahrzeuge, Batterien, Solaranlagen oder kritische Rohstoffe verfügen. Allerdings gibt es Fragen: Kann ein langfristiger Wachstumsschub über diese Vorhaben erzielt werden? Und was bitte rechtfertigt Eingriffe in die unternehmerische Freiheit?
Schnellere Genehmigungsverfahren
Positiv ist sicher der Ansatz zu bewerten, Genehmigungsverfahren für Industrieprojekte zu beschleunigen. Allerdings soll dies nur für energieintensive Branchen gelten. Der Effekt wäre sicher größer, wenn alle Unternehmen weniger Zeit und Ressourcen für solche Prozesse aufwenden müssten. Noch effektiver wäre es jedoch, entsprechende Verfahrenserleichterungen für die Breite der Wirtschaft zugänglich zu machen und gleichzeitig das gesamte regulatorische Umfeld zu entschlacken. Womit wir wieder beim Thema Bürokratieabbau sind.
Kosten und Bürokratie
Die von der Kommission geplante Einführung von Mindestanforderungen an EU-Wertschöpfung sowie Klimafreundlichkeit bei der öffentlichen Beschaffung und der Förderung ausgewählter Sektoren gibt es nicht zum Nulltarif. Denn zusätzliche Auflagen, bürokratische Ursprungsnachweise und potenzielle Gegenreaktionen von Handelspartnern belasten vor allem kleine und mittelständische Unternehmen.
Eine aktuelle DIHK-Umfrage zeigt, dass drei von vier Betrieben mit spürbaren Auswirkungen der „Buy-European“-Maßnahmen auf ihr Geschäft rechnen. Größte Sorge ist dabei die zusätzliche Bürokratie: Mehr als die Hälfte der Befragten erwarten mehr Aufwand durch Herkunftsnachweise, 43 Prozent gehen von höheren Produktionskosten aus, und 36 Prozent befürchten Gegenreaktionen von Handelspartnern sowie einen erschwerten Zugang zu wichtigen Drittlandmärkten.
Wirtschaft frühzeitig einbinden
Der IAA wird demnächst von den EU-Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament diskutiert. Hier sollte die Wirtschaft in die Entscheidungsfindungen einbezogen werden, um Eingriffe in die unternehmerische Freiheit so gering wie möglich zu halten. Umfassende Folgenabschätzungen mit Fokus auf mittelständische Unternehmen sowie eine Konsultation der Wirtschaft sind unerlässlich.
Anfragen an den Autor unter: h.schmidt@op-pt.de



