Nachricht
Heizungsmodernisierung: Neuer Ansatz für wirksamen Klimaschutz
„Wir reduzieren nicht den Klimaschutz, sondern machen Heizungssanierungen attraktiver.“
Das bis heute umstrittene „Heizungsgesetz“ (GEG) soll ersetzt werden. Der en2x Wirtschaftsverband Fuels und Energie setzt sich im Rahmen einer Verbändeallianz dafür ein, beim künftigen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) einen neuen Weg einzuschlagen. Dr. Ernst-Moritz Bellingen, Leiter Wärmemarkt bei en2x, erläutert für die Leser von THEMEN!magazin den neuen Ansatz für wirksamen Klimaschutz.

Herr Dr. Bellingen, wo sehen Sie die Fehler des bisherigen „Heizungsgesetzes“, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Das noch von der Ampelkoalition verabschiedete GEG ist keineswegs modernisierungsfördernd. Grund dafür ist die individuelle Verpflichtung zum Einsatz von 65 Prozent Erneuerbarer Energie. Wer seine Öl- oder Gasheizung modernisiert, muss dabei nicht nur die einmalige Investition tragen. Der Kesseltausch hin zu hocheffizienter Brennwerttechnik führt, trotz geringeren Verbrauchs, auch zu höheren jährlichen Energiekosten, verursacht durch den notwendig größeren Anteil erneuerbaren Brennstoffs. Andere Optionen – etwa Wärmepumpen, Hybridlösungen oder der Anschluss an ein Wärmenetz – sind vielfach mit erheblichen Mehrkosten und technischen Hürden verbunden.
Die Folge: Notwendige Modernisierungen werden verschoben, ineffiziente Altanlagen länger betrieben und Effizienzpotenziale nicht gehoben. Der Absatz von neuen Heizungen ist in Deutschland 2025 auf den niedrigsten Stand seit 15 Jahren gefallen. So werden die klimapolitischen Ziele im Gebäudesektor nicht erreicht.
Ende Februar veröffentlichten die Regierungsfraktionen nun ein erstes Eckpunktepapier für das künftige Gebäudemodernisierungsgesetz. Bereits zuvor hatte der en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie gemeinsam mit anderen Verbänden, die zusammen Produzenten, Versorger und Endkunden vertreten, den Vorschlag für eine neue Systematik in der Gesetzgebung unterbreitet.
Was schlagen Sie stattdessen vor?
Wir fordern, im neuen GMG die bislang kontraproduktiven Vorgaben durch einen gänzlich neuen Ansatz zu ersetzen: Statt die Verbraucher individuell zu verpflichten, nach einer Heizungsmodernisierung sofort höhere Anteile erneuerbarer Energien zu nutzen, sollten die Hersteller und Lieferanten von gasförmigen oder flüssigen Energieträgern, die als Inverkehrbringer nach Energiesteuerrecht tätig sind, verpflichtet werden, sukzessiv steigende Anteile erneuerbarer Brennstoffe in den Markt zu bringen. Der erneuerbare Anteil sollte anfangs moderat sein und dann auf Basis einer Erneuerbaren-Energien- Quote jährlich steigen, so dass die aktuell bereits geltenden Vorgaben des GEG und damit die Klimaschutzziele im Gebäudesektor erfüllt werden.
Welche Vorteile ergeben sich dadurch?
Erstens werden Investitionen in neue Heizungen wieder attraktiver, da Effizienzgewinne durch eine Modernisierung sofort zu sinkenden Energiekosten führen. Denn die höheren Brennstoffkosten infolge des steigenden Beimischungsanteils erneuerbarer Komponenten werden unserem Vorschlag gemäß dann von allen Kunden getragen und nicht, wie im bisherigen GEG, ausschließlich von den Modernisierenden.
Zugleich erhöhen die durch erneuerbare Beimischungen verursachten steigenden Brennstoffkosten kontinuierlich den wirtschaftlichen Anreiz, den Gebäudeenergiebedarf zu senken, etwa durch Heizungserneuerungen, Gebäudeautomation sowie Maßnahmen an der Gebäudehülle.
Zweitens sinkt dadurch für alle Akteure die bürokratische Komplexität. Anstatt eine Vielzahl von Haushalten für den verstärkten Einsatz klimaschonender flüssiger und gasförmiger Energieträger verantwortlich zu machen, werden wenige Inverkehrbringer in die Pflicht genommen – analog zu den Regelungen bei der Nutzung von Fernwärme.
Und drittens?
Last, but not least entsteht für Politik und Energieversorger mehr Planungssicherheit und Verlässlichkeit beim Klimaschutz, da erneuerbare Energien unabhängig von der Zahl der Modernisierungen in den Markt kommen. Die Klimaschutzwirkung würde in der Gesamtbilanz den bereits geltenden Vorgaben des GEG entsprechen. Wir reduzieren also nicht den Klimaschutz, sondern machen Heizungssanierungen attraktiver.
Von wem wird der Vorschlag noch unterstützt?
Der Vorschlag wird neben en2x auch vom Deutschen Verband Flüssiggas, Haus & Grund, dem MEW Mittelständische Energiewirtschaft und dem UNITI Bundesverband EnergieMittelstand mitgetragen.
Was sind aus Ihrer Sicht wichtige Aspekte aus dem Eckpunktepapier zum neuen GEG?
Laut dem vorgestellten Eckpunktepapier soll es im neuen Gesetz keine Vorgaben geben, die Eigentümer zum Einbau oder Austausch funktionierender Heizungssysteme verpflichten. Sie können also weiterhin auf Ihre bewährte Heizung setzen. Wer sich für eine neue Öl-Brennwertheizung entscheidet, muss nur beachten, dass ab 2029 Heizöl mit einem Anteil an erneuerbarem „Grünöl“ bestellt werden muss. Angedacht ist nach aktuellem Stand ein Anteil von zehn Prozent, der sich dann bis 2040 stufenweise erhöht.
Zusätzlich soll es eine verpflichtende Beimischung in Höhe von einem Prozent „Grünöl“ für alle Heizölsorten geben, die vom Brennstofflieferanten für die gesamte Kundschaft (d.h. auch für alle bestehenden Ölheizungen) zu erfüllen ist. So soll das auch für Flüssiggasheizungen gelten.
Finden Sie Ihre Vorschläge im Eckpunktepapier wieder?
Einige Überschneidungen sind vorhanden, was uns darin bestärkt, weiter für unseren Ansatz zu werben. Momentan, also Anfang März, liegt ja bislang nur das Eckpunktepapier vor, noch kein ausführlicher Gesetzesentwurf. Die politische Diskussion hat gerade erst Fahrt aufgenommen und wir werden uns da gern weiter einbringen.
Worauf kommt es ihnen für die weitere Ausgestaltung besonders an?
Die Umsetzung muss aus unserer Sicht einfache und verständliche Regelungen beinhalten, die bundesweit gültig sind. Nur so kann eine gute Beratung durch Energieberater, Heizungshandwerk und Schornsteinfeger erfolgen. Auf Länderöffnungsklauseln, die zu erklärungsbedürftigen Sonderregeln führen, muss verzichtet werden. Für eine kosteneffiziente Umsetzung wäre es auch wichtig, im Wärmemarkt die gleichen Anforderungen an erneuerbare Produkte wie im Straßenverkehr zu stellen.
Dank für das Gespräch.
www.en2x.de



