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23.11.2017 15:29 Alter: 6 yrs

EU vergibt eine wichtige Chance

Aktuell erreichte uns diese Meldung aus Brüssel: Die Europäische Kommission hat am 8. November 2017 neue Zielvorgaben für die durchschnittlichen CO2-Emissionen neuer Pkw und Lkw in der EU vorgeschlagen, um den Übergang zu emissionsarmen und emissionsfreien Fahrzeugen zu beschleunigen. Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen von Neuwagen um fast ein Drittel sinken.


Doch ist bereits heute erkennbar, die neuen Abgasvorgaben werden keine Beschleunigung beim Klimaschutz bringen.

Grafik: www.punkt191.de

Während in Bonn die internationale Klimakonferenz stattfindet, will die Kommission zeigen, dass die EU mit gutem Beispiel vorangeht. Ein durchaus löbliches Vorhaben, wenn sich alle Mitgliedstaaten an diese Vorgaben halten und deren Umsetzung über eigenstaatliche Gesetzgebung verfolgen.

Zugleich zeigt sich ein weiteres Problem. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass die durchschnittlichen Flottenverbräuche der Hersteller von 2021, wenn die aktuelle Regulierung endet, bis 2030 um weitere 30 % reduziert werden sollen. Sanktionen bei einer Zielverfehlung sind aber nicht vorgesehen. Eine Gurke oder Glühbirne lässt sich scheinbar einfacher aus Brüssel regulieren.

Was versteht Brüssel unter „Alternative Kraftstoffe“?

Seit 1990 sind die CO2-Emissionen im Verkehr nicht gesunken und die neuen Abgasvorgaben werden kaum eine Beschleunigung beim Klimaschutz bringen. Vielmehr ist der Denkansatz der Brüsseler Kommission in Frage zu stellen. Das Paket für saubere Mobilität umfasst zwei wesentliche Dokumente: Neue CO2-Normen, um die Innovationsbereitschaft der Hersteller zu fördern und ihnen zu helfen, emissionsarme Fahrzeuge auf den Markt zu bringen. Und einen Aktionsplan sowie Investitionslösungen für die europaweite Einführung einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Doch worauf bezieht sich die Sichtweise bei alternativen Kraftstoffen? Sind alle Verkehrsträger der EU im Personen-und Güterverkehr in die Betrachtung einbezogen? Welche notwendigen Energiemengen müssen für den Verkehrssektor bereitgestellt werden? Welche Investitionen wären für die Energie- und Kraftstoffbereitstellung notwendig? Und wie steht es um E-Fuels, jene auf Basis von Erneuerbarem Strom hergestellten flüssigen und gasförmigen Kraftstoffe wie Wasserstoff, Methan sowie synthetische Otto- und Dieselkraftstoffe inklusive Kerosin? Antworten auf diese Fragen bleibt die EU-Kommission leider schuldig.

Einseitige Festlegung

Besonders kritisch zu werten ist im Kommissions- Vorschlag die fehlende Anerkennung von regenerativen Kraftstoffen wie Biomethan und die einseitige Festlegung auf Elektromobilität. Mit Biomethan im Tank emittiert ein CNG-Fahrzeug bis zu 90 % weniger CO2 als ein vergleichbarer Benziner. Nicht verständlich ist auch, dass Kohlestrom für E-Autos so behandelt wird wie Ökostrom. Erneuerbares Gas hingegen wird wie konventionelles behandelt. Zudem betrachtet die EU-Kommission ausschließlich die Emissionen am Auspuff, nicht aber die Vorkette. Branchenexperten verweisen darauf, dass für die Umwelt die Gesamtbilanz des Autos entscheidend ist – die sogenannte Well-to-Wheel Betrachtung. Dieser fehlende systembezogene Ansatz macht deutlich: Eine einseitige Vorfestlegung auf Strom ist nicht sinnvoll.

„Der aktuelle Vorschlag aus Brüssel ist unfair – aber vor allem ist es klimapolitischer Unsinn“, so Dr. Timm Kehler von der Brancheninitiative Zukunft Erdgas, die sich für Erdgas als alternativen Kraftstoff einsetzt. Nach Einschätzung der deutschen Gaswirtschaft hat Brüssel mit den jetzt vorgestellten Abgasvorschriften eine wichtige Chance vertan. Zumal der erforderliche Systemwechsel ausbleibt.

Hans Löwenherz, Publizist