Nachricht

< Konzessionierungsverfahren – BGH schränkt Entscheidungsspielraum der Kommunen ein
15.05.2014 11:59 Alter: 10 yrs

Deutlicher Handlungsbedarf in Sachen Versorgungssicherheit

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 2. Mai 2014 die „Feststellung des Reservekraftwerksbedarfs für den Winter 2014/2015 sowie die Jahre 2015/2016 und 2017/2018 und zugleich den Bericht über die Ergebnisse der Prüfung der Systemanalysen“ veröffentlicht. Er behandelt die Ermittlung des Bedarfs an Reservekraftwerken für diesen Zeitraum und verweist auf notwendigen Handlungsbedarf.


Transmission Control Centre in Neuenhagen Foto: 50Hertz

Die Energiewende führt zu erheblichen Änderungen in der deutschen Erzeugungsstruktur. Dies zeigt sich in weiterem Zubau von WEAErzeugung vornehmlich in Norddeutschland. Neben einem beschleunigten Kernenergieausstieg erleben wir immer mehr Stilllegungen von konventionellen Erzeugungsanlagen aufgrund verminderter Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen sowie eine zunehmend lastferne Erzeugungsstruktur. Die Folge sind erhöhte Transportanforderungen an die Übertragungsnetze. Da ein weiterer Netzausbau nur langfristig möglich ist, führt dies kurz- bis mittelfristig zu einer Erhöhung der Risiken für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Übertragungsnetze.

Massive Gefährdung der Sicherheit

Bericht und Feststellung zum Bedarf an Reservekraftwerken kommen zu dem Schluss, dass im Winter 2014/2015 insgesamt ein Bedarf in Höhe von 3091 MW besteht, wovon bereits 3027 MW als gesichert betrachtet werden können. Im Zeitraum 2015/2016 besteht insgesamt ein Bedarf in Höhe von 6000 MW. Im Zeitraum 2017/ 2018 ist ein Bedarf in Höhe von 7000 MW angesetzt. Hier können bereits 3924 MW als gesichert betrachtet werden. Damit zeigt der Bericht der BNetzA angesichts des rasanten Anstiegs an benötigter Reserve kapa zität deutlichen Hand lungsbedarf in Sachen Versorgungssicherheit. Die Szenarien wurden auf Basis historischer Daten parametriert und bilden zu erwartende kritische Situationen realistisch ab. Sichtbar zeigt sich eine massive Gefährdung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektri zitätsver sorgungsystems, die ohne erhebliche Eingriffe der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und dem Einsatz von gesichertem Re dispatchpotenzial nicht beherrsch bar sind. Es stellt sich auch die Frage, inwieweit ausreichende Sicher heits re serven zur Beherrschung weiterer kritischer oder unerwarteter Situa tio nen vorhanden sind. Experten verweisen auf Common-Mode- und Sammelschienenfehler, die erhebliche ungesicher te grenzüberschreitende Gegenmaß nahmen erfordern. Auch bleibt das Risiko weiterer ungeplanter Betriebsmittel- und Kraft werksnicht verfügbarkeiten mit ggf. erheblichen Auswirkungen auf die System sicherheit.

Ein Fazit

Alle betrachteten Szenarien erfordern erhebliche Gegenmaßnahmen durch die Übertragungsnetzbetreiber bei geringen verbleiben den betrieblichen Sicherheitsreserven. In kritischen Situationen ist eine wesentliche Gefährdung der Systemsicherheit zu befürchten. Gesichertes Redispatchpotential ist nur mit langen Vorlaufzeiten einsetzbar, was zu einer weiteren Verschärfung der Netzsituation führen kann. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit für Lastabschaltungen und es ergibt sich ein erhöhtes Risiko für Groß störungen. Der vorliegende Bericht der BNetzA zeigt, ein marktbasierter Kapazitätsmechanismus ist notwendig und geeignet, Anreize gegen die Stilllegung hocheffizienter Gaskraftwerke wie auch für Kraftwerksneubauten zu setzen. Zu dem kann ein wirksamer Kapazitätsmecha nis mus eine Verlängerung der Reservekraft werks verordnung über das Jahr 2017 hinaus überflüssig machen, wie der VKU hervorhebt. Deshalb ist die Diskussion um Reser vekraftwerksbedarf, Ver sorgungs sicher heit und Kapazitätsmechanis men weiter zu führen. www.themen-magazin. de / www.bnetza.de Lothar Müller