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07.10.2026 11:00 Alter: 3 days

Das Fernwärmerecht steht vor grundlegender Neuordnung

„Das Wärmenetzpaket verlangt eine weitere Qualifizierung.“


Prof. Dr. Sven-Joachim Otto

Das Bundeskabinett hat im August Eckpunkte zum Wärmenetzpaket beschlossen. Mit dem geplanten Wärmenetzgesetz will die Bundesregierung zentrale Regelungen für Fern- und Nahwärme in einem neuen gesetzlichen Rahmen zusammenführen. Zum aktuellen Entwurf sprach THEMEN!Magazin mit Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, Rechtsanwalt und Partner der Energie Sozietät GmbH aus Düsseldorf.

Herr Prof. Otto, wie sehen Sie die Eckpunkte zum Wärmenetzpaket?

Mit dem Wärmenetzpaket will die Bundesregierung den Aus-, Um- und Neubau von Wärmenetzen erleichtern und zugleich Verbraucherrechte und Preistransparenz stärken. Die Regelungen der AVBFernwärmeV und der FFVAV sollen in ein neues Wärmenetzgesetz überführt werden. Auch die WärmeLV sowie Vorgaben im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere § 556c BGB, sollen angepasst werden. Das neue Wärmenetzgesetz soll grundsätzlich sowohl für Fernwärme als auch für Contracting gelten und damit den Rechtsrahmen für Fernwärme und Contracting grundlegend neu ordnen. Die Eckpunkte sind insgesamt durchaus eine gute Diskussionsgrundlage, es verlangt aber dafür eine zügige gesetzliche Umsetzung und verlässliche Investitionsbedingungen.

Welche Punkte würden Sie herausheben?

Die beschlossenen Eckpunkte gehen deutlich über eine bloße Überarbeitung der AVBFernwärmeV hinaus. So sind für Stadtwerke und Wärmenetzbetreiber neue Vorgaben für Preisänderungsklauseln – einschließlich einer stärkeren Orientierung an den tatsächlichen Kosten, besonders relevant. Ein Schwerpunkt liegt auf der Preisbildung. Die Anforderungen an Preisänderungsklauseln sollen transparenter und vorhersehbarer werden. Am Prinzip aus Kosten- und Marktelement soll festgehalten werden, Gas-Börsenpreisindizes sollen im Marktelement künftig ausgeschlossen sein.

Es geht auch um rechtssichere Möglichkeiten zur Refinanzierung von Investitionen in Dekarbonisierung und Netzausbau sowie die Neuregelung von Leistungsanpassungs- und Sonderkündigungsrechten. Vorgesehen sind eine bundesweite ex-post- Preisaufsicht und eine verpflichtende Preistransparenzplattform. So sollen Wärmeversorgungsunternehmen zentrale Preis- und Kostenbestandteile gegenüber einer Bundesbehörde offenlegen. Hier ist allerdings vor Doppelregulierung und zusätzlicher Bürokratie zu warnen.

Welche Auswirkungen haben die Änderungen?

Es zeichnet sich ein erheblicher regulatorischer Systemwechsel ab: Der Gesetzgeber versucht, Investitionssicherheit, Dekarbonisierung, Verbraucherschutz und Preisregulierung in einem einheitlichen Rahmen miteinander zu verbinden. Gerade die konkrete Ausgestaltung von Preisbildung, Investitionsrefinanzierung und behördlicher Preisaufsicht wird für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Wärmenetze entscheidend sein.

Insgesamt sind die Eckpunkte aber eine sehr gute Grundlage für die Wärmewende. Entscheidend ist, den entstandenen Attentismus zu beenden und schnell einen praxistauglichen Gesetzentwurf vorzulegen. Wir empfehlen als Energie Sozietät: Stadtwerke, kommunale Unternehmen und die Wohnungswirtschaft sollten das Gesetzgebungsverfahren bereits jetzt eng begleiten.

Prof. Otto, Dank für das Gespräch.

www.energiesozietaet.de