Nachricht

< Zweck des Gesetzes verfehlt
10.12.2020 12:04 Alter: 3 yrs

Bundesrat stimmt Mantelverordnung zu

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 06. November 2020 der sogenannten Mantelverordnung der Bundesregierung nach Maßgabe umfassender und detaillierter Änderungen zugestimmt. Für den BDE - Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasserund Rohstoffwirtschaft e. V. begrüßt Präsident Peter Kurth in seiner Wortmeldung den gefundenen Kompromiss als notwendiges Instrument zur bundeseinheitlichen Regelung für Deutschlands größten Abfallstrom.


Peter Kurth, Präsident, BDE Foto: BDE

Die vorhandenen gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene (Wasserhaushaltsgesetz, Bundesbodenschutzgesetz und Kreislaufwirtschaftsgesetz) waren materiell unzureichend und zu allgemein gefasst. Mit der neuen Bundesverordnung können daher Landesregelungen harmonisiert und der Vollzug vereinheitlicht werden.

Der jetzt gefasste Beschluss war nach vielen Jahren der Beschäftigung mit diesem Thema dringend nötig. Mit einer so genannten Mantelverordnung, d.h. mehreren aufeinander abgestimmten Verordnungen, will die Bundesregierung nun einheitliche Regelungen darüber treffen, wie mineralische Abfälle - z. B. Bauschutt - bestmöglich zu verwerten sind. Dabei geht es vor allem um den Schutz von Boden und Grundwasser und um eine möglichst hohe Recyclingquote für mineralische Ersatzbaustoffe, die durch Wiederaufbereitung von Baustoffen und aus Reststoffen gewonnen werden.

Rechtsrahmen für die Verwertung von mineralischen Abfällen

Nach langen Diskussionen hat das Plenum des Bundesrates auch die Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung mit Maßgaben beschlossen. Den Kern des Vorhabens bilden die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutzund Altlastenverordnung. Im Zusammenhang damit werden auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung geändert.

Anforderungen für den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken sind in der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) enthalten. Mit dieser sollen die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden.

Pragmatische Entscheidung getroffen

Als BDE sehen wir in der Annahme der Mantelverordnung einen richtigen Schritt und eine pragmatische Entscheidung zur Errichtung einer Kreislaufwirtschaft bei mineralischen Abfällen. Nunmehr bekommt die Branche ein Regelwerk, das die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen und Recyclingrohstoffen stärkt und die Problematik der teilweise regional bestehenden Kapazitätsengpässe bei Deponien nicht weiter verschärft.

Mit den neuen Regelungen haben wir die Chance, für Deutschlands größten Abfallmassenstrom endlich in den Bundesländern einheitliche Vorgaben anzuwenden und einen gemeinsamen Markt zu schaffen. Bei dem Volumen dieses Abfallstroms wurde es auch höchste Zeit, denn wir sprechen über 220 Millionen Tonnen mineralische Bauabfälle und circa 55 Millionen Tonnen industrielle Nebenprodukte pro Jahr in Deutschland.

Die Vorgaben bedürfen nun eines konstruktiven Gesprächs zwischen allen Beteiligten. Daher appellieren wir hiermit auch an die Bundesregierung und den Bundestag die Beschlussfassung des Bundesrates kritisch zu prüfen. Gleichzeitig gilt es, den Abschluss des politischen Verfahrens in dieser Legislaturperiode zu forcieren und damit das Inkrafttreten der Mantelverordnung mit Nachdruck voranzutreiben.

www.bde.de