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der deutschen Wasserversorgung
30.04.2013 16:51 Alter: 11 yrs
Kategorie: Grüne Gase

Ausnahmeregelung für Wasserwirtschaft gefordert

Die EU-Kommission hat eine neue Europäische Wasserstrategie vorgelegt: "Blueprint Water" gehört zur Leitinitiative Ressourceneffizienz, ist eine der sieben Schlüsselinitiativen der EU bis 2020 und wird damit als Grundlage für die zukünftige EU-Wasserpolitik bis zum Jahr 2050 dienen. Mit Auswirkungen auch für die deutsche Wasserwirtschaft. Aus der Sicht eines Versorgers äußert sich Renke Droste, Sprecher der Geschäftsführung der Harzwasserwerke GmbH und Mitglied des Vorstandes im DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V., zu den Plänen der EU-Kommission für die Einführung einer europäischen Vergaberichtlinie für Konzessionen.


Foto: Harzwasserwerke GmbH

Die Bedingungen für die Vergabe von Konzessionen sollen sich nach Meinung der EU-Kommission für alle Mitgliedstaaten der Unionändern. Mit den Argumenten der Erweiterung des Wettbewerbs, von mehr Rechtssicherheit und Transparenz sowie einem besseren Zugang zu den Konzessionsmärkten europaweit plant die EU-Kommission wettbewerbliche Fragestellungen auch auf die Wasserwirtschaft zu übertragen. Man sieht Wasserversorgung als eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) an. Mit der Orientierung, dass die Kriterien des Wettbewerbs und des Binnenmarktes für DAWI angewandt werden sollen. Das heißt, die Konzessionsrichtlinie soll künftig eine formale Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen regeln. Betroffen wäre davon auch die Wasserwirtschaft in Deutschland.

Verfolgt man diese Auslegung weiter sind mögliche Konsequenzen für die deutschen Wasserversorgungsunternehmen (WVU) als Konzessionsnehmer nicht zu unterschätzen. Wenn es auch keine Auswirkung bei Inhouse und interkommunaler Zusammenarbeit geben wird, so führt aber jede private Beteiligung - auch bei Anteilsverkauf zur Ausschreibung. Ein Verlust der wirtschaftlichen Grundlage bei Niederlage im Bieterverfahren ist somit nicht ausgeschlossen. Das Geschäftsmodell des Erwerbs von Beteiligungen wird vermutlich zurückgedrängt. Eine Frage ist, wirkt Eigentum an Anlagen künftig als Ausschreibungshindernis oder Aufwandmaximierer bei der Ausschreibung? Für Kommunen wird nicht nur ein höherer Bürokratie aufwand eintreten, es kommt auch zur faktischen Einschränkung der kommunalen Gestaltungsfreiheit. Zudem ist das Verhältnis von Aufwand und Nutzen bei Kleinkonzessionen unverhältnismäßig.

Die Initiative der Europäischen Kommission ist überflüssig, sie bringt keinen zusätzlichen Nutzen. Der hohe und europaweit führende Qualitätsstandard des Trinkwassers in Deutschland ist in hohem Maße auf die von den Kommunen verantwortete Wasserversorgung zurückzuführen. Das bisherige Konzessionsmodell in der Trinkwasserversorgung in Deutschland ist erfolgreich. Die Gestaltungsfreiheit in der jetzigen Form sollte erhalten bleiben, die Handlungsfreiheit der Kommunen nicht beschränkt werden. Deshalb spricht sich die Wasserwirtschaft gegen die Konzessionsrichtlinie oder zumindest für eine Ausnahme der Trinkwasserversorgung vom Anwendungsbereich aus! Die Trinkwasserversorgung sollte als wesentlicher Teil der Daseinsvorsorge nicht dem grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr zugänglich sein. Vielmehr sollte die Brüsseler Politik alles dafür tun, diesen Standard zu erhalten, statt ihn mit ordnungspolitischen Experimenten in Frage zu stellen. 

Unser Standpunkt: Die Deutsche Wasserwirtschaft ist gegen eine EU-weite Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen.

Opens external link in new windowIm Internet: www.harzwasserwerke.de